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Eugh Zu Phishing Wer Muss Fuer Den Schaden Zahlen Zr 94560711

Eugh Zu Phishing Wer Muss Fuer Den Schaden Zahlen Zr 94560711

www.hna.de • October 27, 2026

Selbst wer Betrügern seine Bankdaten preisgibt, hat Anspruch auf schnelle Erstattung. Doch das EuGH-Urteil hat einen entscheidenden Haken.

Wer auf eine Phishing-Mail hereinfällt und Betrügern Zugang zum Online-Banking verschafft, muss den finanziellen Schaden nicht automatisch selbst tragen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 15. Oktober 2026 (Az. C-70/25) klargestellt: Bei nicht autorisierten Überweisungen müssen Banken das Geld grundsätzlich spätestens am nächsten Geschäftstag erstatten – selbst wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt haben könnte. Für Bankkunden in Deutschland stärkt das Urteil die Rechte gegenüber Kreditinstituten. Allerdings kann die Bank das Geld unter bestimmten Voraussetzungen später zurückfordern.

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Dieser Artikel entstand in Kooperation mit Markt und Mittelstand .

Phishing-Falle beim Online-Verkauf: 700 Euro verschwinden

Die Kundin einer polnischen Bank wurde Opfer einer Phishing-Falle, als sie über eine Online-Plattform einen Artikel verkaufen wollte. Ein vermeintlicher Interessent schickte ihr einen Link, der auf eine gefälschte Seite der Verkaufsplattform führte. Vor dort aus landete die Frau auf einer gefälschten Website, die den Internetauftritt ihrer Bank kopierte.

Die Frau loggte sich mit ihren Zugangsdaten zum Online-Banking ein. Diese Daten nutzten die Betrüger, um rund 700 Euro auf ihr Konto abzuzweigen.

Als die Kundin ihrer Bank den Vorfall meldete, verweigerte diese die Rückzahlung. Die Kundin habe ihre Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff nicht hinreichend geschützt und damit grob fahrlässig gehandelt. Daraufhin klagte die Frau vor einem polnischen Gericht auf Erstattung. Dieses legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, wie die einschlägigen Vorschriften der EU -Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD II, auszulegen sind.

EuGH entscheidet: Erst muss die Bank zahlen, dann darf sie streiten

Der EuGH stellt klar: Bei nicht autorisierten Zahlungen muss die Bank das Geld unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des nächsten Geschäftstags nach der Meldung. Dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, reicht nicht aus, um die Rückzahlung zu verweigern. Etwas anderes gilt nur bei einem konkreten Verdacht auf einen Betrug durch den Kunden selbst.

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Grobe Fahrlässigkeit? Die Beweislast liegt bei der Bank

Zu der Frage, wer letzten Endes für den Schaden aufkommen muss, ob die Bank also vom Kunden die Erstattung des Verlustes verlangen kann, stellte der EuGH fest: Den Nachweis, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, muss die Bank erbringen. Könnte die Bank von vornherein mit Verweis auf eine grobe Fahrlässigkeit die Erstattung ablehnen, liefe das dem Verbraucherschutz zuwider.

Was das Phishing-Urteil für deutsche Bankkunden bedeutet

Das EuGH-Urteil ist auch für Deutschland relevant. Verbraucherschützer kritisieren seit Längerem, dass Kreditinstitute Erstattungen zu Unrecht verweigern. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte 2025 in einem ähnlich gelagerten Fall einen Erstattungsanspruch wegen grober Fahrlässigkeit noch abgelehnt. (von Silke Haars) Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15.10.2026, Az. C-70/25

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